Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG).
Mit den beigefügten FAQ für Beamtinnen und Beamte werden für diesen Personenkreis die wichtigsten Fragen in Bezug auf die etwaige Einbeziehung in die Regelungen des Aktivrentengesetzes beantwortet.
https://www.dbb.de/artikel/aktivrente-und-einbeziehung-von-beamten.html