04. Februar 2021
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Stellungnahme des dlh vom 04.02.2021

Amtsangemessene Alimentierung, angeblich Rechtsschutz bei der GEW

Normalerweise äußert sich der dlh nicht zu Aktionen oder Stellungnahmen anderer Gewerkschaften. Davon müssen wir jetzt abweichen, da von der GEW im Zuge der Proteste für die amtsangemessene Alimentierung der Hamburger Beamten Vergleiche zwischen den beiden Gewerkschaften dlh und GEW gemacht wurden, die nicht unkommentiert bleiben können.

Aufmerksam sind wir darauf geworden, weil in den letzten Tagen mehrfach GEW-Mitglieder in der dlh-Geschäftsstelle angerufen haben, die angaben, bei der GEW keine Auskunft erhalten zu können. Außerdem meldeten sich in ungewöhnlich großer Zahl von GEW-Mitgliedern angesprochene und verunsicherte dlh -Mitglieder in der Geschäftsstelle, die Informationen zum Widerspruch gegen die Gehaltsmitteilung vom Dezember 2020 und zum weiteren Verlauf der Verfahren gegen das Besoldungsanpassungsgesetz von 2011 erhalten wollten. Vorrangig ging es dabei um die Frage des Rechtsschutzes in der Folge der Widersprüche. Angeblich hat der Geschäftsführer der GEW den GEW-Mitgliedern in einer Mail Rechtsschutz im Widerspruchsverfahren zugesagt und Mitglieder zu gewinnen versucht mit der Behauptung, beim dlh gäbe es keinen Rechtsschutz.

Dazu nimmt der dlh wie folgt Stellung:
Es mag angehen, dass die GEW für ihre Mitglieder die - eventuelle - Gebühr für den Widerspruch übernimmt, den viele von uns im Dezember 2020 gegen die letzte Passage der Gehaltsmitteilung eingereicht haben. Daraus entsteht den GEW-Mitgliedern aber nicht wirklich ein Vorteil, da sie durch gegenüber dem dlh dauerhaft höhere Mitgliedsbeiträge diese Wohltat längst selbst finanziert haben. In der Hauptsache - und das möge vor allem die dlh - Mitglieder beruhigen - können Gewerkschaften einzelnen Mitgliedern nur Rechtsschutz geben, wenn ihnen durch Verletzung von Gesetzen Schaden entsteht. Bei Klagen von Einzelpersonen gegen bestehende Gesetze - wie hier das Besoldungsanpassungsgesetz von 2011 - greift der Rechtsschutz von Gewerkschaften nicht - bei keiner Gewerkschaft!
Stattdessen bietet sich den Gewerkschaften die Möglichkeit zu Musterklagen. Der dbb, die Dachorganisation des dlh, und seine Mitgliedsgewerkschaften haben mehrere solche Musterklagen bei Hamburger Gerichten angestrengt.
Auch der DGB und seine Gewerkschaften, u. a. die GEW, hatten in 2011/ 2012 Musterklagen eingereicht. Von denen ist aber keine bis zum BVerfG gekommen, denn sie sind entweder zurückgezogen worden oder vor dem VG Hamburg an Formalitäten gescheitert.

Neben den beiden Musterklagen des dbb ist es drei Einzelklägern gelungen, die Prozesse vor dem VG Hamburg zu gewinnen. Wenn das Verfahren jetzt beim BVerfG weitergeht, ist das also kein Verdienst des DGB und schon gar nicht der GEW....

Der dbb hamburg (und seine Mitgliedsgewerkschaften) wird für einen Beispielfall ab 2020 weiter Musterklage vor dem Hamburger VG erheben. Dafür übernehmen der dbb und natürlich auch der dlh selbstverständlich die entsprechenden Kosten.

So sieht wirkliche Betreuung von Kolleginnen und Kollegen aus. Wir bleiben am Ball!

Übrigens hat der dlh ausnahmslos alle Sachanfragen beantwortet - und zwar unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit.

Bei uns werden Sie gehört.

Der Vorstand des dlh

Die Stellungnahme als PDF