31. Januar 2022
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Presseerklärung des dlh vom 28.01.2022

Besoldungsanpassung: Spaltung der Beamtenschaft in Aktive und Ruheständler

Selten war die Unzufriedenheit der Beamtinnen und Beamten mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst so groß. Trotz wieder steigender Steuereinnahmen, einer aus dem Ruder laufenden Inflation und angesichts ansehnlicher Tariferhöhungen in anderen Bereichen (z. B. für die Bundes- und Kommunalbeamten sowie für die Beamtinnen und Beamten in Hessen) fällt das Einkommensplus mit nur 2,8 % ab dem 01.12.2022 sehr enttäuschend aus.

Damit nicht genug: Die beiden Hamburger Regierungsparteien wollen das Tarifergebnis nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen. Ihnen soll die einmalige steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € verwehrt werden.

Für die Vorsitzende des dlh, Grit Katzmann, ist diese Ungleichbehandlung ein erneuter inakzeptabler Affront gegenüber allen Pensionärinnen und Pensionären. Schließlich gehörten sie schon vor rund 10 Jahren zu den Verlierern im Streit um das Weihnachtsgeld (resp. Sonderzahlung).

„Ausgerechnet die Gruppe, die heute von den drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders hart betroffen ist, wird nun von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt“, so Grit Katzmann. „Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.“ Und ihr Stellvertreter, Walter Plinke, weist darauf hin, dass diese Ungleichbehandlung nicht nur gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstößt, sondern darüber hinaus auch die geringe Wertschätzung der Politik gegenüber langjährig Beschäftigten verdeutlicht. „Mit dieser Vorgehensweise werden verdiente Kolleginnen und Kollegen brüskiert und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes beschädigt.“

Der dlh fordert deshalb den Hamburger Senat auf, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nicht erneut pekuniär zu benachteiligen.

Der Vorstand
die Lehrergewerkschaften Hamburg (dlh)

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