09. Mai 2022
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Presseerklärung des dlh vom 05.05.2022

dlh verärgert über wiederholte Benachteiligung von Pensionären und Pensionärinnen

Ungleichbehandlung von Aktiven und Ruheständlern verfassungswidrig!

Aktuell droht eine erneute Benachteiligung der Ruheständler gegenüber den noch im aktiven Dienst Befindlichen bei Einkommensanpassungen, nachdem diese schon bei der Zahlung der „Coronazulage“ und dem Maßnahmenpaket zur Kompensation der hohen Energiekosten leer ausgingen.

Die Streichung bzw. Kürzung des "Weihnachtsgeldes" im Jahr 2011, das eigentlich keine Sonderzah-lung, sondern Gehaltsbestandteil war, hat eine Prozesswelle von im Ruhestand befindlichen Staatsbe-diensteten ausgelöst, da sie offensichtlich verfassungswidrig war.

Das führte dazu, dass der Hamburger Senat in einem Gesetzesentwurf nun plant, die daraus resultie-rende „nicht amtsangemessene Alimentation „seiner Beamten im letzten Jahrzehnt durch eine „Anglei-chungszulage“ wenigstens teilweise zu kompensieren. Allerdings sollen dabei die Versorgungsempfän-ger wiederum unberücksichtigt bleiben, was dann erneut verfassungswidrig wäre.

"Der dlh fordert vom Senat, seine eigenen Gesetze ernst zu nehmen und die Verfassung einzuhalten ", so die Vorsitzende des dlh, Grit Katzmann.
"Der dlh wird sich auf breiter Front gegen diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Aktiven und Ruheständlern wehren", so Katzmann weiter.


Der Vorstand
die Lehrergewerkschaften Hamburg (dlh)

  Presseerklärung