FWSV
24. April 2020

Sonderregelung für Lehramtskandidaten:

Abweichungen von der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen

Im Hinblick auf die Einstellung des Regellehrbetriebs an den Schulen konnten zahlreiche Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber für die Lehrämter an den Schulen die vorgesehenen beiden unterrichtspraktischen Prüfungen („Vorführstunden“) nicht absolvieren.

Um nicht den gesamten Prüfungsjahrgang zu verschieben, persönliche Härten zu vermeiden und die zeitnahe Einstellung der Kandidaten in den Schuldienst zu ermöglichen, soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine der beiden unterrichtspraktischen Prüfungen durch eine Ersatzleistung zu substituieren. Der Entwurf zielt darauf ab, im Spannungsfeld zwi-schen organisatorischen und rechtlichen Anforderungen einen Ausgleich zu schaffen.

Der dbb-hamburg hat fristgerecht am 17.04.20 eine Stellungnahme an das Personalamt gesendet, wobei die Maßnahmen in der aktuellen Situation grundsätzlich als sinnvoll bewertet worden sind. Der dbb-hamburg hat aber auch deutlich gemacht, dass er die vorgesehene Befristung der Maßnahmen für notwendig erachtet. Für den dbb-hamburg ist es wichtig, dass Regelungen, die jetzt getroffen werden, keine Präjudizierung für den normalen Dienstbetrieb nach der Corona-Epidemie darstellen.   

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