FWSV

Rechtsschutz

Unterstützung in Rechtsfragen

Als Mitglied erhalten Sie im Regelfall schnelle und kostenlose Unterstützung bei berufsbedingten Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten. Von der Kostenfreiheit ausgeschlossen sind allerdings vorsätzlich begangene Delikte.

Über eine telefonische Erstberatung hinausgehende Leistungen erhalten nur Mitglieder, deren Mitgliedschaft bereits zum Zeitpunkt des Entstehens des Rechtsschutzfalles bestanden hat und die ihren korrekten Beitrag entrichtet haben.

Unter bestimmten Bedingungen (Hinterbliebenenmitgliedschaft) wird auch Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitgliedes Rechtsschutz gewährt. Typische Fälle hierfür sind Streitigkeiten in Beihilfefragen, sowie bei Witwen- und Waisenpensionen.

Der dlh versagt den Rechtsschutz bei Ansprüchen gegen ein Mitglied aus einem zum Schadenersatz verpflichtenden Tun oder Unterlassen, deren materielle Folgen durch Eingehen einer Berufshaftpflichtversicherung hätten abgewendet werden können und empfiehlt dringend – falls nicht schon vorhanden - eine solche abzuschließen.

Bei Bestehen einer privaten Rechtsschutzversicherung muss diese zuerst in Anspruch genommen werden.

Verfahrensrechtsschutz wird grundsätzlich über die Anwältinnen und Anwälte des dbb – Dienstleistungszentrums Hamburg geleistet. Bei Beauftragung einer Anwältin oder eines Anwaltes ohne Einverständnis des dbb-Dienstleistungszentrums kann leider keine Kostenübernahme erfolgen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Rechtschutzordnung. Diese erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle

Bei weitergehenden Fragen oder Beratungswünschen wenden sie sich bitte direkt an unsere Geschäftsstelle.

Kontakt über die Geschäftstelle

Nützliche Links zum Thema: Rechtsvorschriften zum Beamten- und Tarifrecht