FWSV
06. Oktober 2020

Presseerklärung des dlh vom 06.10.2020

dlh fordert Wahlrecht für Lehrkräfte bei digitalen Endgeräten

Bund und Länder haben sich vergangene Woche auf die Finanzierung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte geeinigt.

Die Lehrergewerkschaften Hamburg (dlh) begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich! Schließlich wird damit endlich eine Forderung erfüllt, die der dlh seit langem erhoben hat. Denn es ist ja nicht einzusehen, dass Lehrkräfte berufsnotwendige Arbeitsmittel aus eigenen Taschen finanzieren und dafür keinen finanziellen Ausgleich erhalten. Das ist weder in der freien Wirtschaft der Fall noch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Mit der einmaligen Finanzierung der digitalen Endgeräte ist es aber nicht getan. Zwingend erforderlich ist es darüber hinaus, dass der Dienstherr auch die Lizenzen für die erforderlichen Programme (und deren Updates) bezahlt. Darüber hinaus muss auch die regelmäßige Wartung der Dienstgeräte sichergestellt werden. Und damit die Lehrkräfte auch künftig mit der technischen Entwicklung Schritt halten können, müssen die Geräte regelmäßig (spätestens nach fünf Jahren) ausgetauscht werden. Das, was in anderen Bereichen des Arbeitslebens längst üblich ist, sollte auch für Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich sein!

Darüber hinaus fordert der dlh ein Wahlrecht für diejenigen Lehrkräfte, die mit finanziellen Eigenmitteln in Vorleistung getreten sind. Sie haben die notwendige Hard- und Software inkl.  Peripheriegeräte (Drucker, Scanner) und leistungsfähiger, teurer Internetanbindung aus ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlt, um damit u.a. auch den Fernunterricht zu gewährleisten. Für diese Kolleginnen und Kollegen fordert der dlh das Wahlrecht zwischen a) der ggf. erforderlichen Neuanschaffung der Hard- und Software und b) einem einmaligen Investitionszuschuss sowie einen jährlichen Zuschuss zu den Wartungskosten und evtl. Lizenzgebühren. In diesem Kontext verweist der dlh auf den Aufwendungsersatzanspruch, der aus der analogen Anwendung der §§ 675 und 670 BGB hergeleitet wird.

Die Lehrergewerkschaften Hamburg (dlh)

06.10.2020

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