FWSV
24. Februar 2020

Impfpflicht

dlh kritisiert Mehrbelastung der Schulleitungen

Die Aufgabe, den Impfstatus zu kontrollieren, wird in Hamburg den Schulleitungen und den VAs in den Schulbüros aufgebürdet. Diese sind bereits über Gebühr belastet.

In der von unserem Dachverband VBE beauftragten, repräsentativen forsa-Schulleitungsumfrage 2019 gaben 91 Prozent der Schulleitungen an, dass das stetig wachsende Aufgabenspektrum der größte Belastungsfaktor sei, dicht gefolgt von den Belastungen durch steigende Verwaltungsarbeiten und dem Umstand, dass Politik bei ihren Entscheidungen den tatsächlichen Schulalltag nicht beachtet. (Dieser Punkt ist u. a. in den Forderungen des Bündnisses Zunkunft Schule berücksichtigt, in dem der dlh mitarbeitet)

Dass eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht teilweise noch nicht bekannt ist, wer für die Durchsetzung zuständig ist, und in den bisher bekannten Verordnungen die Schulleitungen in die Pflicht genommen werden, beweist auf ein Neues die Realitätsferne der Politik. Dabei ist in dem Bundesgesetz klar benannt, dass die oberste Landesgesundheitsbehörde entscheiden kann, dass der Nachweis über die Masernimpfung nicht der Leitung einer Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber vorzulegen ist“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann. Er fordert deshalb: „Die Erfassung des Impfstatus muss Aufgabe der Gesundheitsämter sein.“

Wir fordern deshalb die Behörde auf: Sollte die Überprüfung des Impfstatus trotzdem bei den Schulleitungen angesiedelt werden, müssen Schulleitungen entsprechend für diese Aufgabe vorbereitet werden und es müssen Ihnen zeitliche Ressourcen bereitgestellt werden. Wir erwarten eine klare Ansage der Behörde, welche Aufgabe dafür nicht ausgeführt werden muss. Es geht nicht an, dass ständig neue Aufgaben an Schule herangetragen werden, ohne dass auch nur einmal etwas wieder abgenommen wird.“

Darüber hinaus fordert der dlh schon seit längerem den zeitnahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften. Die Gabe von Medikamenten im inklusiven Ganztag ist nämlich auch immer noch Aufgab der Lehrkräfte. Die dafür aufgewendete Zeit fehlt zur Planung und Durchführung guten Unterrichts.

Die Frage, ob die Impfpflicht einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, wird gerade im dlh diskutiert. Beteiligen Sie sich gern.