Corona-Hygieneplan
Ergänzender Muster-Corona-Hygieneplan für alle staatlichen Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 sind alle Schulen verpflichtet, „in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene“ festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren.
Der ab dem Juni 2017 geltende Muster-Hygieneplan für Hamburger Schulen wurde am 21.04.2020 von der BSB an die aktuelle pandemische Lage angepasst. Neben wichtigen Hinweisen zur Hygiene und Infektionsschutz beinhaltet der Plan auch Regelungen zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf.