FWSV
24. April 2020

Corona-Hygieneplan

Ergänzender Muster-Corona-Hygieneplan für alle staatlichen Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 sind alle Schulen verpflichtet, „in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene“ festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren.

Der ab dem Juni 2017 geltende Muster-Hygieneplan für Hamburger Schulen wurde am 21.04.2020 von der BSB an die aktuelle pandemische Lage angepasst. Neben wichtigen Hinweisen zur Hygiene und Infektionsschutz beinhaltet der Plan auch Regelungen zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf.

Näheres kann hier nachgelesen werden