FWSV
29. September 2021

dlh informiert

Fristverlängerung für die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Die Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wurde ein weiteres Mal bis zum 31.12 2021 verlängert.

Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte auch zukünftig Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen aufgrund von telefonischen Anamnesen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Außerdem ist eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung für sieben Kalendertage möglich.

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.09.2021 tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Oktober 2021 in Kraft und sichert somit das nahtlose Fortbestehen der bisherigen Regelung.