Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Honorarkräfte auch während der Coronakrise weiter bezahlen
Im Schulbetrieb sind neben beamteten und angestellten Lehrkräften auch Kolleginnen und Kollegen mit Lehraufträgen oder solche mit Honorarverträgen beschäftigt.
Während für die ersten drei Gruppen während der Corona-Krise die Gehaltsfortzahlung gewährleistet ist, geht die letzte Gruppe mit den Honorarverträgen leer aus, obwohl im Normalbetrieb alle vergleichbare Arbeit machen.
Der dlh hat sich schon länger gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ausgesprochen, in dieser Situation zeigt sich warum. Der dlh fordert, auch in Zeiten, in denen staatlich verordnet keine Schule stattfindet, die Honorarkräfte (z. B. in der Notbetreuung) so zu beschäftigen, dass ihre weiter Bezahlung gewährleistet ist, oder - wenn die vereinbarte Arbeit nicht angeboten werden kann - die Gehaltszahlungen auch ohne Beschäftigung fortzusetzen.
An diesen Beschäftigungsverhältnissen hängen zum Teil Existenzen, der Staat ist hier in der Verantwortung, die Behörde muss diese Verantwortung umsetzen. Das gilt auf jeden Fall für Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören.