FWSV
24. April 2020

Hinweise zur Leistungserbringung und -bewertung im Fernunterricht sowie Nutzung der Notbetreuung in Kitas und Schulen

Schreiben an die Schulleitungen und die stellv. Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen

In einem Schreiben an die Schulleitungen und die stellv. Schulleitungen der allgemeinbildenden Schule stellt Landesschulrat Altenburg-Hack Hinweise zur Leistungserbringung und -bewertung im Fernunterricht sowie Nutzung der Notbetreuung in Kitas und Schulen vor.

 

Darin betont er u. a., dass Lehrkräfte systemrelevante Tätigkeiten ausüben, weshalb ihnen auch ohne gesonderten Nachweis das Angebot der Notbetreuung an Kitas und an Schulen zur Verfügung steht . Und er weist außerdem darauf hin, dass von der Durchführung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen, Klausuren und von Präsentationsleistungen während der Zeit des Ruhens des regulären Schulbetriebs abgesehen werden kann.

Und er weist außerdem darauf hin, dass von der Durchführung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen, Klausuren und von Präsentationsleistungen während der Zeit des Ruhens des regulären Schulbetriebs abgesehen werden kann.

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