Das Personalamt teilt mit:
Krankschreibung in Corona-Zeiten
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, erwartungsgemäß hat der Gemeinsame Bundesausschuss den gestern bereits angekündigten neuen „Beschluss zur telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung“ gefasst:
„Befristet bis zum 4. Mai 2020 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.“ Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung verwiesen:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/861/
Bitte informieren Sie Ihre Beschäftigten in betriebsüblicher Weise
Das tun wir hiermit
Ihr dlh