FWSV
16. Februar 2026

dlh aktuell

Aktivrente auch für Beamte

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG).

Mit den beigefügten FAQ für Beamtinnen und Beamte werden für diesen Personenkreis die wichtigsten Fragen in Bezug auf die etwaige Einbeziehung in die Regelungen des Aktivrentengesetzes beantwortet.

https://www.dbb.de/artikel/aktivrente-und-einbeziehung-von-beamten.html