FWSV
08. Dezember 2020

dlh News vom 08..12.2020

Beamtenbezahlung in Hamburg verfassungswidrig?

Liebe Mitglieder,

hiermit informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung der vom dbb angestrengten Musterklagen wegen der amtsangemessenen Alimentierung (Höhe unserer Gehaltsbezüge) nach Wegfall des „Weihnachtsgeldes“ durch das Gesetz über die jährliche Sonderzahlung und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung von 2011/2012 (HmbGVBl. Nr. 40 vom 11.11.2011).

 

Die Stadt hatte dem dbb zugesagt, die Musterverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ruhend zu stellen und die Ergebnisse auf alle Kolleginnen und Kollegen zu übertragen. Diese Zusage ist von der Stadt jetzt aufgekündigt worden, so dass alle Kolleginnen und Kollegen einzeln Widerspruch gegen die Gehaltsmitteilung aus 12/20 in einlegen müssen. Die anhängenden Musterwidersprüche müssen noch in diesem Jahr der Stadt zugehen, um Ansprüche zu wahren.

Hinsichtlich der zu erwartenden Zurückweisung der eingelegten Widersprüche muss aber ebenso darauf hingewiesen werden, dass diese evtl. kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Diese Kosten kann der dbb hamburg nicht übernehmen, da wir mit einer immens hohen Zahl von Widersprüchen rechnen. Allerdings sollten sich die Kosten in Grenzen halten, da allein der Arbeitsaufwand der Verwaltung für jeden einzelnen Widerspruch in Rechnung gestellt werden könnte. So müssen quasi jede verbeamtete Kollegin bzw.jeder Kollege sowie auch die Versorgungsempfänger diese Kosten selbst tragen, die sich voraussichtlich pro „Fall“ zwischen 50,-- und 100,-- € bewegen dürften.

Liebe Kolleginnen und Kollegen bitte unterstützen Sie in eigener Sache das Widerspruchverfahren, damit sich der dbb weiterhin in dieser Angelegenheit für eine angemessene Alimentierung der Lehrkräfte einsetzen kann. Detaillierte Informationen und die Musterformulare finden Sie im Anhang.

Mit besten Grüßen
S. Ehlers und G. Katzmann
(Vorsitzende dlh)
 

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